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DGB: Kurzarbeiter nicht im Regen stehen lassen

Archivmeldung vom 08.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Unmittelbar vor neuen Beratungen über das Jahressteuergesetz drängt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) darauf, Millionen von Kurzarbeitern vor Zusatzbelastungen bei der Steuer zu schützen. Vorstand Stefan Körzell sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ), die Koalition dürfe "diese Beschäftigten nicht im Regen stehen lassen".

Das Kurzarbeitergeld wird zwar steuerfrei ausgezahlt. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt: Die Lohnersatzleistung wird zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen. Und mit diesem erhöhten Prozentsatz wird dann das übrige Einkommen versteuert. Das Jahressteuergesetz soll bis zum 18.Dezember endgültig gebilligt werden. An diesem Mittwoch tagt der Finanzausschuss des Bundestags.

Körzell mahnte: "Wer mit dem Kurzarbeitergeld erhebliche Einkommenseinbußen hinzunehmen hat, soll nicht auch noch mit Steuernachzahlungen zu kämpfen haben." Gerade wenn Beschäftigte im Niedriglohnbereich tätig seien und ihr Kurzarbeitergeld nicht durch den Arbeitgeber aufgestockt werde, drohten untragbare Mehrbelastungen. "Das gilt beispielsweise für Teile der Gastronomie, für den Einzelhandel, die Hotellerie, aber auch andere eher mittelständisch geprägte Branchen."

Der Gewerkschafter appellierte an die Koalition, sich einen Ruck zu geben und doch noch im Jahressteuergesetz Abhilfe zu schaffen. Es gehe dabei nicht um dauerhafte Änderungen an der prinzipiellen Steuersystematik, sondern allein um einen pragmatischen Umgang mit der Krisen-Situation, um ohnehin hart Getroffene nicht noch mehr zu belasten. "Für die Dauer der Pandemie, also auch für das Jahr 2021, sollten mindestens Menschen mit geringeren Einkommen von einer durch den Progressionsvorbehalt ausgelösten Steuernachzahlung verschont werden."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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