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"Inkassogesetz gefährdet effizientes und verbraucherfreundliches Forderungsmanagement"

Archivmeldung vom 17.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert - Geier Tierpark Nordhorn / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert - Geier Tierpark Nordhorn / pixelio.de

Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegte "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht" bedeutet eine enorme Mehrbelastung für die Wirtschaft und die Justiz.

"Die vorgesehene drastische Einschränkung der erstattungsfähigen Inkassokosten gefährdet den effizienten Forderungseinzug. So wird es zu mehr Zahlungsausfällen kommen, die in der Konsequenz zu Firmeninsolvenzen führen", kritisiert die Präsidentin des Bundeverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Kirsten Pedd.

Der Referentenentwurf sieht bei Forderungen bis 500 Euro eine Senkung der erstattungsfähigen Gebühren von zurzeit 58,50 Euro auf höchstens 31,50 Euro vor. "Eine ungefähre Halbierung der wichtigsten Einnahmen bei stetig steigenden Kosten hätte nicht nur für die Inkasso-Branche dramatische Konsequenzen, sondern würde die gesamte Wirtschaft schädigen und Gerichte zusätzlich belasten", mahnt Pedd. "Die Wirtschaft, aus der fast eine halbe Million Unternehmen Inkassounternehmen beauftragen, bliebe auf offenen Forderungen sitzen - die Kosten dafür tragen alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die das Ministerium mit seinem Entwurf ja eigentlich entlasten wollte."

Ein bemerkenswerter Aspekt des Entwurfs ist die teilweise Abkehr vom Verursacherprinzip im Schadensersatzrecht: Bislang haben Schuldnerinnen und Schuldner allein die Kosten für die Inkassodienstleistung zu tragen - damit kommen sie für den von ihnen verursachten Verzugsschaden auf. Das ist richtig, denn bei vertragstreuem Verhalten wäre die Beauftragung des Inkassounternehmens nicht nötig gewesen. Künftig müssten dann Gläubiger selbst für einen Teil der Inkassokosten aufkommen. Das ist ungerecht und geht am Ende ebenfalls zulasten derjenigen Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihre Rechnungen ordentlich bezahlen.

Grundsätzlich positiv sieht der BDIU die vorgesehene Verbesserung der Aufsicht über die Inkassounternehmen, beklagt aber im Einklang mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband, dass sich an der Zersplitterung auf 16 Bundeländer noch immer nichts ändern soll.

Inkassounternehmen sorgen dafür, dass über 70 Prozent der jährlich 20 Millionen neu hinzukommenden Forderungsfälle außergerichtlich und einvernehmlich zwischen Schuldner und Gläubiger gelöst werden. Damit hilft Inkasso nicht nur der Wirtschaft, sondern entlastet auch die Justiz von mehreren Millionen Fällen pro Jahr. Die Pläne des BMJV würden das in vielen Fällen unmöglich machen.

Quelle: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen BDIU (ots)

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