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Auch Brandenburgs Paritätsgesetz für verfassungswidrig erklärt

Archivmeldung vom 23.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sitz des Brandenburgischen Verfassungsgerichts in Potsdam
Sitz des Brandenburgischen Verfassungsgerichts in Potsdam

Foto: Daniel Naber
Lizenz: CC BY 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat das Paritätsgesetz gekippt. Es sollte die politischen Parteien verpflichten, bei der Aufstellung ihrer Landeslisten für die Wahlen zum Landtag abwechselnd Frauen und Männer zu berücksichtigen.

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD und Die Linke sowie der Oppositionsfraktion Bündnis90/Die Grünen hatte der Landtag 2019 die Änderung des brandenburgischen Wahlgesetzes beschlossen. Gegen das Gesetz votierten die Oppositionsfraktionen CDU und AfD. Geklagt hatten schließlich AfD und NPD (VfGBbg 9/19 und VfGBbg 55/19).

Bereits im Juli hatte in Thüringen der dortige Verfassungsgerichtshof ein Paritätsgesetz gekippt. Die Weimarer Richter hatten ihr Urteil damit begründet, das Gesetz verstoße gegen die demokratischen Grundprinzipien der Wahlgleichheit und der freien Wahl. Zu dieser gehöre auch das Recht des Wählers, mehr Frauen oder mehr Männer ins Parlament schicken zu wollen. Ähnlich hatten auch die Brandenburger Kläger argumentiert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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