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Buschmann weist SPD-Forderung nach Verbot von Indexmieten zurück

Archivmeldung vom 23.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Marco Buschmann (2020)
Marco Buschmann (2020)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die Forderungen aus der SPD nach einem Verbot oder einer Reform der so genannten Indexmieten zurückgewiesen. "Mieter mit Indexmietverträgen standen in den vergangenen Jahren zumeist besser da als Mieter mit normalen Mietverträgen", sagte Buschmann der "Rheinischen Post".

"Denn die Lebenshaltungskosten sind viel langsamer gestiegen als die Vergleichsmieten. Und bei Indexmietverträgen ist eine Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete ausgeschlossen", sagte der FDP-Politiker. Gerade auch Mietervereine hätten sich deshalb bis vor Kurzem positiv zur Indexmiete geäußert. "Jetzt haben sich zum ersten Mal seit längerem die Verhältnisse umgedreht. Ich habe Zweifel, ob das eine sofortige gesetzgeberische Intervention rechtfertigt", sagte Buschmann.

"Aber natürlich werden wir die weitere Entwicklung im Blick behalten", sagte der Minister. Vor allem aus der SPD gibt es Forderungen, die Indexmieten zu verbieten oder zu verändern, um sprunghafte Mietanstiege wegen der Kopplung an die hohe Inflation zu verhindern. "Indexmieten sollten künftig nicht mehr an die Inflationsrate, sondern an die Entwicklung der Netto-Kaltmieten gekoppelt werden", sagte die SPD-Mietrechts-Expertin Zanda Martens der "Rheinischen Post". "Wir fordern Bundesjustizminister Marco Buschmann dringend auf, hier tätig zu werden und die hohen Mietanstiege durch eine Gesetzesänderung zu stoppen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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