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EU-Haftbefehl kommt Forderungen der Union bezüglich Ausländern nach

Archivmeldung vom 24.11.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, erklärt zum überarbeiteten Umsetzungsgesetz für den Europäischen Haftbefehl:

Der überarbeitete Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin kommt für die Behandlung in Deutschland lebender Ausländer lange vorgetragenen Forderungen der CDU/CSU-Fraktion nach. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Umsetzung des EU-Haftbefehls der alten rot-grünen Regierung für verfassungswidrig erklärt hat, ist das nun erarbeitete Umsetzungsgesetz diesbezüglich ein großer Fortschritt.

Das alte Gesetz sah im entsprechenden § 80 eine Gleichstellung im Inland wohnhafter Ausländer mit deutschen Staatsbürgern vor. Diese Pläne haben sich aber nach den gesammelten Erfahrungen als nicht Ziel führend gezeigt. Insbesondere die den Oberlandesgerichten obliegende Prüfung, ob die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt dieser Ausländer tatsächlich vorliegen, hätte in der Praxis zu zahlreichen Schwierigkeiten geführt. Unter anderem wäre es durch den damit verbundenen, erheblichen Ermittlungsaufwand ohnehin zur Gefährdung der vorgesehenen Fristen gekommen.

Damit hat die Bundesjustizministerin ein "grünes Überbleibsel" aus dem Gesetzentwurf entfernt und ist berechtigten Forderungen der Union, aber auch der SPD-Fraktion nachgekommen.

Dies ist ein erstes überaus positives Signal für die Zusammenarbeit der neuen großen Koalition.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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