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Große Koalition im Grundsatz einig über Begrenzung der Managergehälter

Archivmeldung vom 21.01.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.01.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die große Koalition hat sich auf zentrale Punkte zur Begrenzung von Managergehältern verständigt. Wie "Kölner Stadt-Anzeiger" und "Rheinische Post" (Donnerstag-Ausgaben) übereinstimmend berichten, sollen Vorstände erfolgsabhängige Vergütungen wie Aktienbezugsrechte erst nach einer Haltefrist von vier Jahren wahrnehmen können, um das langfristige Interesse des Managements an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung zu stärken.

"Es herrscht Einvernehmen mit der Union, das Aktiengesetz entsprechend zu ändern", sagte der stellvertretende SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzende Joachim Poß dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Die Koalition will zudem die Kontrollfunktion der Aufsichtsräte stärken. "Die Festsetzung der Vorstandsbezüge wird künftig vom gesamten Aufsichtsrat vorgenommen und darf nicht mehr an Ausschüsse delegiert werden", so Poß. Vom Tisch ist nach Angaben des SPD-Finanzexperten dagegen die von seiner Partei geforderte Begrenzung der vollen steuerlichen Absetzbarkeit von Vorstandsbezügen auf eine Million Euro. Im Gegenzug werde der Unionsvorschlag nicht weiter verfolgt, Aufsichtsratsentschädigungen anstelle von bisher 50 Prozent zu 100 Prozent steuerabzugsfähig zu stellen. Wie die beiden Zeitungen ferner berichten, wird die Koalitionsarbeitsgruppe, die seit vergangenem Sommer unter Leitung von Poß und dem finanzpolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Otto Bernhard, über eine Begrenzung der Managergehälter verhandelt, über weitere Regelungen voraussichtlich in einer Woche abschließend beraten. Dies betrifft etwa die Verpflichtung der Unternehmensleitung auf das Allgemeinwohl. "Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie das Wohl des Unternehmens, insbesondere seiner Arbeitnehmer, der Aktionäre und der Allgemeinheit es erfordern", heißt es nach Angaben der Zeitungen in einem Formulierungsvorschlag zur Änderung des Aktiengesetzes. Im Gespräch sind zudem verschärfte Haftungsregeln für Aufsichtsräte. Setzt der Aufsichtsrat eine "unangemessene Vergütung" der Vorstände fest, sollen die Aufsichtsratsmitglieder finanziell herangezogen werden: "In diesem Fall ist der Mehrbetrag zu einer angemessenen Vergütung als Mindestschadensersatz zu erstatten." Ein weiterer Vorschlag betrifft die Kürzung von Vorstandsentgelten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. So soll der Aufsichtsrat verpflichtet werden, im Fall einer schlechten Unternehmensentwicklung "die Bezüge auf eine angemessene Höhe herabzusetzen". Strittig ist, ob die letztgenannten Punkte wie von der SPD gefordert ebenfalls ins Gesetz geschrieben oder lediglich im Rahmen einer Selbstverpflichtung ("Corporate Governance Kodex") niedergelegt werden. Letzteres favorisieren Teile der Union. Mit einer endgültigen Einigung auf der heutigen Sitzung der Koalitionsarbeitsgruppe rechnet Poß zwar nicht. "Ich bin aber zuversichtlich, dass wir uns am kommenden Donnerstag verständigen werden", sagte der SPD-Politiker.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

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