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Erfolg gegen Ausgrenzung von AfD-Abgeordneten durch die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft

Archivmeldung vom 13.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
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Bild: AfD Deutschland

Die AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner und Malte Kaufmann haben am 13.09.2022 vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte einen juristischen Erfolg gegen die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft (DPG) erzielt. Die DPG ist ein Verein, in dem nur Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete Mitglied werden können.

Er residiert in unmittelbarer Nähe des Reichstages und wir mit über zwei Millionen Euro jährlich aus dem Bundeshaushalt bedacht. Hintergrund des Gerichtsverfahrens sind die Vorgänge bei der Neuwahl des Vorstandes der DPG am 27.04.2022: Obwohl der Kandidat der AfD-Fraktion, Malte Kaufmann, als Vorstandsmitglied zur Wahl vorgeschlagen war, wurde er nicht in die Wahlvorschlagsliste aufgenommen. Abgestimmt worden war lediglich über eine bereits vorgefertigte Tischvorlage mit vorgegebenen Kandidaten aller anderen Fraktionen. Das Amtsgericht Berlin-Mitte untersagte nun auf Antrag von Brandner und Kaufmann der DPG per einstweiliger Verfügung den neuen Vorstand in das Vereinsregister einzutragen und tätig werden zu lassen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, erklärt hierzu: "Das von der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft durchgeführte Wahldesaster ist an Peinlichkeit kaum zu überbieten. Schließlich handelt sich hier um langgediente Abgeordnete und viele ausgebildete Juristen, die es nicht zustande brachten, eine ordnungsgemäße Wahl durchzuführen. Das erst wir der Vereinsführung beibringen müssen, wie eine Wahl nicht stattzufinden hat, und dazu ein Verfahren vor den Amtsgericht Berlin-Mitte führen mussten, zeigt deutlich auf, dass die plumpe Ausgrenzungsstrategie der Anderen gegenüber der AfD-Fraktion nicht aufgeht."

Der betroffene AfD-Abgeordnete Malte Kaufmann ergänzt: "Das gewonnene Verfahren zeigt einmal mehr, dass Demokratie in Deutschland keine Selbstverständlichkeit ist und wir sie aktiv verteidigen müssen. Das Urteil ist ein weiteres Stoppschild gegen die Ausgrenzung von AfD-Kandidaten mittels undemokratischer und unrechtmäßiger Tricks."

Quelle: AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (ots)

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