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Bundestag beschließt Energiepreisbremsen

Archivmeldung vom 15.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bürokratie...
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Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Der Bundestag hat die Preisbremsen für Strom sowie Gas und Wärme auf den Weg gebracht. In zwei namentlichen Abstimmungen votierte die Mehrheit der Abgeordneten am Donnerstag dafür. Die Preisbremsen sollen die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucher sowie Unternehmen abfedern.

Im Rahmen der Maßnahmen soll ein Basisverbrauch für Strom und Gas subventioniert werden. Haushalten sowie kleinen und mittleren Unternehmen soll für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs ein Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert werden. Bei Wärmekunden sind es 9,5 Cent. Für den restlichen Verbrauch soll der reguläre Preis gelten. Industriekunden sollen von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 7 Cent je Kilowattstunde oder 70 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 7,5 Cent je Kilowattstunde erhalten.

Die Strompreisbremse funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip: Dort sollen Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Mittlere und große Unternehmen erhalten ein auf 13 Cent pro Kilowattstunde gedeckeltes Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Netzbezuges. Die Preisbremsen sollen ab März 2023 in Kraft treten und bis April 2024 gelten - für Januar und Februar 2023 ist zudem eine rückwirkende Auszahlung vorgesehen. Um die Energiepreisbremsen war innerhalb der Ampelkoalition lange gestritten worden. Unter anderem wurden im parlamentarischen Verfahren noch Auflagen für Boni- und Dividenden-Zahlungen durch Unternehmen beschlossen, die staatliche Unterstützung über die Preisbremsen in Anspruch nehmen. Wer mehr als 25 Millionen Euro an Staatshilfe bekommt, darf vereinbarte Boni nicht erhöhen. Ab 50 Millionen dürfen keine Boni und Dividenden mehr ausgezahlt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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