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Fünf Bundesländer scheren bei Regeln zu privaten Feiern aus

Archivmeldung vom 15.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Haben die Deutschen aus der Geschichte nichts gelernt? (Symbolbild)
Haben die Deutschen aus der Geschichte nichts gelernt? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Nach der Bund-Länder-Konferenz (MPK) zur Coronakrise haben fünf Bundesländer erklärt, bestimmte Beschlüsse nicht ohne Weiteres mittragen zu wollen. Wie bisher wollen Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz Beschränkungen der Teilnehmerzahl für Treffen in den eigenen privaten Räumlichkeiten nur als dringende Empfehlung aussprechen, nicht aber juristisch zur Pflicht machen.

"Aufgrund des erheblichen Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung", wie es in einer Protokollerklärung zu den am Mittwoch getroffenen Beschlüssen hieß. Niedersachsen meldete für die verbindliche Umsetzung der Regelung für die privaten Räume einen "Prüfvorbehalt" an.

Sachsen will bei Familienfeiern an der Regelung auf Grundlage des MPK-Beschlusses vom 29. September festhalten. Der hatte den Bundesländern die Festlegung einer Höchstteilnehmerzahl überlassen. "In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen", hieß es Ende September.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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