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Maier: Söder ruft möglicherweise zur Wählertäuschung auf

Archivmeldung vom 22.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Christoph Maier (2021)
Christoph Maier (2021)

Bild: AfD Deutschland

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat am vergangenen Freitag in Schweinfurt in einer Wahlkampfrede möglicherweise zur Wählertäuschung aufgerufen. Söder sagte seinen Zuhörern, sie sollten Wählern, die sich noch nicht sicher für die CSU entschieden hätten, sagen: „Lass dir noch eine Woche Zeit, die Wahl ist erst nächste Woche.“

Der Parlamentarische Geschäftsführer und rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, äußert sich dazu wie folgt: „Wählertäuschung ist ein Straftatbestand nach Paragraf 108a StGB. Dies gilt auch für den Fall, dass man jemanden dazu veranlasst, gegen seinen Willen nicht zu wählen. Auch die öffentliche Aufforderung dazu ist nach Paragraf 111 strafbar. Selbst wenn die Äußerung ein Witz gewesen sein sollte, genügt es laut Rechtsprechung, dass derjenige, der zur Wählertäuschung auffordert, ‚billigend in Kauf nimmt, dass seine Aufforderung ernst genommen wird‘. Bei der Kriminalpolizeiinspektion Schweinfurt liegen bereits mehrere Strafanzeigen gegen Söder vor.

Seine neuerliche Entgleisung entspricht einer für Söder typischen Missachtung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die nicht länger hingenommen werden darf. Ich fordere ihn auf, seine Äußerung zurückzunehmen und sich bei den Wählerinnen und Wählern für sein Fehlverhalten zu entschuldigen! Es kann nicht sein, dass ein Ministerpräsident zur Wählertäuschung aufruft. Bayern ist doch keine Bananenrepublik.“

Quelle: AfD Deutschland

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