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Kritik an Grünen-Vorstoß zur Streichung des Doktortitels aus Ausweisen

Archivmeldung vom 05.03.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.03.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der Vorstoß der Grünen, angesichts der jüngsten Plagiatsfälle bei Union und FDP den Doktortitel künftig aus Pässen und Personalausweisen zu verbannen, stößt auf Kritik. "Akademische Titel können unabhängig von Pass oder Personalausweis auf Visitenkarten oder Türschildern für Eigenmarketing in Beruf und Gesellschaft verwendet werden", sagte Axel Plünnecke vom Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) gegenüber "Handelsblatt-Online".

"Damit würde sich die Nachfrage nach Promotionen aus diesem Motiv heraus nicht wesentlich ändern." Wichtiger sei es daher, dass auf der Angebotsseite die Hochschulen entsprechende Qualitätssicherung betrieben. Axel Metzger, Managing Director bei Baker & McKenzie, eine der größten Anwaltskanzleien in Deutschland, betonte, dass der "Dr." in der Anwaltsbranche nach wie vor einen "sehr hohen Stellenwert" habe.

"Für uns ist er bei der Suche nach Nachwuchs eine Variante einer möglichen Zusatzqualifikation", sagte er gegenüber dem Blatt. Die wissenschaftspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Krista Sager, hatte zuvor einen Neuanlauf für eine Gesetzesinitiative angekündigt. "Es wäre an der Zeit, den Doktorgrad von gesellschaftlichen Überhöhungen zu entlasten.

Zum Teil wird er wie eine Art bürgerlicher Adelstitel oder Namensbestandteil behandelt", begründete Sager ihren Vorstoß. "Es würde Diskussionen rund um Plagiatsfälle sicherlich versachlichen, wenn Promotionen also auf ihre eigentliche Bedeutung – als Nachweis der besonderen wissenschaftlichen Qualifikation – zurückgeführt würden."

Wenn der Doktorgrad künftig nicht mehr in Pässe und Personalausweise eingetragen werde, wäre dies auch ein Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Anpassung an international übliche Standards. Der Hinweis auf den akademischen Grad war 1988 im Passgesetz aufgenommen worden, eine Amtsbezeichnung wie Professor hingegen nicht, ebenso wenig Abschlüsse wie Magister oder Bachelor.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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