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Bundestag billigt härtere Strafen für sexuelle Gewalt gegen Kinder

Archivmeldung vom 25.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Rike / pixelio.de
Bild: Rike / pixelio.de

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll künftig härter bestraft werden. Der Bundestag brachte am Donnerstag ein Gesetz auf den Weg, welches Verschärfungen und Erweiterungen des Strafgesetzbuchs (StGB) vorsieht.

Der Grundtatbestand der sexualisierten Gewalt gegen Kinder soll künftig ein Verbrechen sein mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Bisher galt er als Vergehen (Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren). Für die Verbreitung von Kinderpornografie ist eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vorgesehen (bisher drei Monate bis fünf Jahre).

Das gewerbs- und bandenmäßige Verbreiten soll künftig mit Freiheitsstrafen von zwei bis 15 Jahren geahndet werden können (bisher sechs Monate bis zehn Jahre). Das Gesetz sieht zudem die Aufnahme einer ausdrücklichen Regelung zur Strafbarkeit von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild in das Strafgesetzbuch vor. Der Verkauf, Erwerb und Besitz solcher Puppen soll mit Geldstrafen oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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