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Uhl: Online-Durchsuchung für die innere Sicherheit unverzichtbar

Archivmeldung vom 10.10.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.10.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Anlässlich der heutigen mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes zur nordrhein-westfälischen Regelung zur Online-Durchsuchung erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:

In der heutigen mündlichen Verhandlung haben der Präsident des Bundeskriminalamtes Ziercke sowie der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Dr. Hanning, den Richtern des Bundesverfassungsgerichts eindrücklich vor Augen geführt, wie notwendig das Instrument der Online Durchsuchung für die Sicherheitsbehörden heute ist.

Unsere Sicherheitsbehörden können einen Terroranschlag nur verhindern, wenn sie im Vorfeld der Tatplanungen so viele Erkenntnisse wie möglich gewinnen können. Dies kann nicht immer durch Telefon- und Wohnraumüberwachung gelingen. Im Hochtechnologiezeitalter muss die Online-Durchsuchung bei Terrorverdächtigen neben der Überwachung der Internet-Telefonie oder anderen verdeckten Maßnahmen als weitere Erkenntnisquelle dazukommen.

Technischer Fortschritt darf nicht zu eklatanten Sicherheitslücken führen. Sicherheitsbehörden müssen rechtlich und technisch in die Lage versetzt werden, mit dem aktuellen Stand der Informations- und Kommunikationstechnik Schritt zu halten.

An der Notwendigkeit des Instruments Online Zugriff bei terroristischer Bedrohung kann also nach der heutigen Verhandlung kein Zweifel mehr bestehen.

Falls das Bundesverfassungsgericht der Auffassung ist, dass der jetzige verfassungsrechtliche Rahmen für eine entsprechende Rechtsgrundlage nicht ausreicht, ist der Verfassungsgesetzgeber aufgerufen, einen entsprechenden Rahmen zu schaffen.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU


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