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Puttrich: "Abschaffung des EEG senkt Energiekosten nicht"

Archivmeldung vom 17.12.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Lucia Puttrich Bild: luciaputtrich.de
Lucia Puttrich Bild: luciaputtrich.de

Die hessische Ministerin für Umwelt und Energie, Lucia Puttrich, widerspricht in einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z./Dienstagsausgabe) der verbreiteten Meinung, dass eine sofortige Abschaffung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die Energiekosten merklich senken würde. Die Strompreise seien auch nicht für den Anstieg der Energiekosten privater Haushalte verantwortlich.

In ihrem Beitrag für die F.A.Z. schreibt sie, die Belastung durch Stromkosten sei in den vergangenen drei Jahren um 1,5 Prozent gestiegen, die Belastung durch die gesamten Energiekosten aber, wegen des Anstiegs der Heizkosten, um 60 Prozent. Puttrich, die auch Koordinatorin der unionsgeführten Bundesländer ist, kritisiert jedoch, dass die festgeschriebenen Vergütungen des EEG noch viele Jahre zu tragen seien. Die rot-grüne Bundesregierung, die das Gesetz im Jahr 2000 erarbeitet habe, habe sei lediglich darauf fixiert gewesen, die erneuerbaren Energien marktfähig zu machen, und habe nicht bedacht, was jahrzehntelange Vergütungsgarantien ohne Rücksicht auf technologische Entwicklungen bewirkten. Eine Novelle des EEG müsse daher sicherstellen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt werde, aber ohne unverhältnismäßige Umlagesteigerungen.

Puttrich verteidigt die Notwendigkeit der beiden Kernbereiche der Energiewende, den Ausbau erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz. Dabei müssten die Potenziale genutzt werden, um die aktuell steigenden Strompreise aufzufangen, etwa die Vorschläge des Bundesumweltministers nach Stromsparberatung für alle oder der Anbieterwechsel. Puttrich kritisiert in der F.A.Z., dass das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden im Vermittlungsausschuss weiter von einer auf die nächste lange Bank geschoben werde.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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