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Niedrigere Hürden für Entschädigung von SED-Opfern im Gespräch

Archivmeldung vom 09.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Viele Deutsche, vor allem Mitteldeutsche, empfinden das Parteiensystem, dem der SED Einheitspartei, zu ähnlich (Symbolbild)
Viele Deutsche, vor allem Mitteldeutsche, empfinden das Parteiensystem, dem der SED Einheitspartei, zu ähnlich (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag, Evelyn Zupke, spricht sich für eine Absenkung der Hürden bei der Entschädigung von SED-Opfern aus. Defizite sieht sie vor allem bei der praktischen Umsetzung der bisherigen Gesetze durch Behörden und Ämter, wie aus einer Unterrichtung an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hervorgeht.

Mit der Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze 2019 seien zwar Verbesserungen für die Opfer geschaffen worden, trotzdem bestünden in dieser Wahlperiode "wesentliche Handlungsbedarfe", um eine Verbesserung der sozialen Lage der SED-Opfer und um die Wahrnehmung ihrer Anliegen in der Gesellschaft zu stärken, sagte Zupke am Dienstag.

Mitarbeiter in den zuständigen Ämtern und Behörden müssten stärker für die Belange der SED-Opfer sensibilisiert werden. Auch will sie eine Erweiterung des Kreises der Opfergruppe. Schließlich solle auch die bisherige Absenkung bestimmter Ausgleichszahlungen bei Renteneintritt abgeschafft werden. Durch diese Absenkung werde die soziale Lage der SED-Opfer, die wegen ihrer gebrochenen beruflichen Biografien in der Regel nur Anspruch auf eine niedrige Rente hätten, "zusätzlich verschlechtert", schreibt die Opferbeauftragte in ihrer Unterrichtung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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