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Kabinett beschließt Mindestlohnerhöhung

Archivmeldung vom 28.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kleingeld, Peanuts (Symbolbild)
Kleingeld, Peanuts (Symbolbild)

Bild: Jürgen Treiber / pixelio.de

Die Bundesregierung hat eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch die dritte Mindestlohnanpassungsverordnung.

Demnach soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2021 zunächst auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde angehoben werden und dann in weiteren Schritten zum 1. Juli 2021 auf brutto 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf brutto 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf brutto 10,45 Euro steigen. Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf einem Beschluss der Mindestlohnkommission von Ende Juni. Aktuell liegt der Mindestlohn bei 9,35 Euro.

"Die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung orientiert sich an der Tarifentwicklung, berücksichtigt aber zugleich auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie", sagte Bundesminister Hubertus Heil (SPD). Die vierstufige Erhöhung trage dazu bei, die daraus resultierenden Lohnkostensteigerungen für die Unternehmen "tragfähig" zu verteilen und zugleich den Mindestschutz der Arbeitnehmer in den nächsten zwei Jahren konstant zu verbessern. "Ich sehe aber perspektivisch noch deutlich Luft nach oben", fügte Heil hinzu. Daher werde man auf Grundlage der Mindestlohn-Evaluation Vorschläge machen, um das Mindestlohngesetz weiterzuentwickeln, "damit der Mindestlohn schnell weiter steigen kann", so der Arbeitsminister.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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