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Schipanski: Lediglich Mitteilungspflicht für Internet-Kommunikationsdienste

Archivmeldung vom 10.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Tankred Schipanski (2020)
Tankred Schipanski (2020)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts verabschiedet.

Dazu erklärt der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski: "Mit dem vorliegenden Gesetz haben wir erreicht, dass es - jenseits einer Mitteilungspflicht, die in einer Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates noch konkretisiert werden muss - keine Mitwirkungspflicht für Internet-Kommunikationsdienste (Over-The-Top-Dienste, kurz OTT) wie Skype, Whatsapp, Threema etc., gibt. Kein OTT-Dienst muss oder darf seine eigenen Nutzer hacken, und es gibt auch keine Verpflichtung, Daten umzuleiten. Dies war uns ein zentrales Anliegen, und das haben wir in den Verhandlungen erreicht. Zu einer Mitwirkung durch die Umleitung von Datenströmen sind lediglich Telekommunikationsanbieter verpflichtet, die eine Telekommunikationsanlage betreiben.

Für alle Maßnahmen im Rahmen dieses Gesetzes müssen hohe rechtsstaatliche Hürden vorliegen - wie beispielsweise eine Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates. Es handelt sich dabei auch nicht um eine Massenüberwachung. Wir reden dabei allenfalls von einer niedrigen dreistelligen Zahl an Fällen pro Jahr."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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