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Kinderhilfswerk kritisiert Berliner 2G-Beschlüsse

Archivmeldung vom 15.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Politische Willkühr als psychologische Waffe gegen die Weltbevölkerung (Symbolbild)
Politische Willkühr als psychologische Waffe gegen die Weltbevölkerung (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat die 2G-Regeln des Berliner Senats kritisiert. Dass darin keine Ausnahmen für Kinder unter zwölf Jahren vorgesehen sind, die noch nicht geimpft werden können, sei "kinderfeindlich und familienfeindlich", sagte Bundesgeschäftsführer Holger Hofmann der "Welt".

"Wir diskutieren seit Monaten darüber, dass die Kinder in der Pandemie vernachlässigt wurden und ihre Bedürfnisse von der Politik nicht ausreichend bedacht worden sind. Dieser Beschluss ist die logische Fortsetzung dieser Ignoranz", so Hofmann. Der Berliner Senat habe sich zwar dezidiert Gedanken gemacht um Saunaaufgüsse und das Prostitutionsgewerbe. "An die Situation von Familien oder von Sportvereinen, die für die Gesundheit der Kinder so wichtig sind, hat aber niemand gedacht."

Familien müssten sich jetzt überlegen, ob sie ihren Freizeitbedürfnissen nachkommen können oder zugunsten der Kinder darauf verzichten. "Denn eines ist ja klar: Die Gastronomen beispielsweise werden lieber ihr Restaurant mit Geimpften vollmachen als weiter mit halber Kapazität zu operieren und dafür auch Familien zu empfangen", sagte Hofmann. "Wenn der Senat sich über die Kinder keine Gedanken macht, warum sollten es die Wirte tun?" Hier würden "auf dem Rücken der Kinder die Freizeitinteressen der Erwachsenen befördert". Ausdrücklich behielt sich Hofmann auch rechtliche Schritte vor. Da es für Kinder unter zwölf Jahren bisher keinen Impfstoff gebe, handele es sich bei der in Berlin vorgesehenen Variante von 2G um eine Form der Diskriminierung. "Wir werden überprüfen, inwieweit hier ein verfassungsrechtlicher Widerspruch besteht." Von einem SPD-geführten Senat und einer Hauptstadt-SPD mit der ehemaligen Bundesfamilienministerin Franziska Giffey an der Spitze habe er "mehr Feingefühl erwartet", so Hofmann.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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