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Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung beantragt

Archivmeldung vom 19.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Prokura, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Prokura, on Flickr CC BY-SA 2.0

Bundesrat, Bundestag, und Bundesregierung haben mit Schriftsatz vom 19.07.2019 an das Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Ausschluss der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) von der staatlichen Parteienfinanzierung versandt und über 300 Belege für fortdauernde verfassungsfeindliche Aktivitäten der Partei vorgelegt.

In der 150-seitigen Antragsschrift belegen Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung als Antragsteller, dass die NPD weiterhin planvoll das Ziel verfolgt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Damit sind aus Sicht der Antragsteller die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung nach Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes erfüllt. Durch einen solchen Ausschluss würden der NPD zu-gleich die Steuerprivilegien für Parteien aberkannt.

Mit dem Antrag legen Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung dem Gericht über 300 Belege für fortdauernde verfassungsfeindliche Aktivitäten der NPD vor. Hieraus geht hervor, dass die NPD die parlamentarische Demokratie verachtet und einem völkischen Denken verpflichtet ist, das dem Prinzip der Menschenwürde widerspricht. Zugleich belegen die Antragsteller in einer umfangreichen Dokumentation, dass die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für ein Gerichtsverfahren gewährleistet sind. Dazu gehört insbesondere, dass weiterhin keine V-Personen der Sicherheitsbehörden auf der Führungsebene der NPD eingesetzt werden.

Hintergrund: In seinem Urteil vom 17. Januar 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht ein Verbot der NPD abgelehnt, jedoch zugleich die Verfassungsfeindlichkeit der Ziele der NPD ausdrücklich festgestellt und darauf hingewiesen, dass es dem verfassungsändernden Gesetzgeber vorbehalten sei, Sanktionsmöglichkeiten für verfassungsfeindliche Parteien zu schaffen. Daraufhin wurde mit Gesetz vom 13. Juli 2017 durch die Ergänzung von Artikel 21 des Grundgesetzes um den neuen Absatz 3 die Möglichkeit zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung geschaffen.

Der Bundesrat hatte am 2. Februar 2018 den einstimmigen Beschluss gefasst, ein Verfahren zum Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung einzuleiten. Die Bundesregierung hatte durch Kabinettsbeschluss vom 18. April 2018 beschlossen, einen Antrag auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung zu stellen.

Der Bundestag hatte am 26. April 2018 auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP beschlossen, den Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen.

Quelle: Deutscher Bundestag

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