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FDP fordert einen Nachrichtendienst-Beauftragten des Bundestags

Archivmeldung vom 19.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Konstantin Kuhle (2019)
Konstantin Kuhle (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Zur stärkeren Kontrolle der Nachrichtendienste schlägt die FDP nach dem BND-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor, einen eigenen Beauftragten des Deutschen Bundestags zu installieren. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, sagte der Düsseldorfer "Rheinischen Post": "Es sollte ein Nachrichtendienst-Beauftragter des Deutschen Bundestages eingesetzt werden."

Angelehnt an den Wehrbeauftragten soll dieser nach Kuhles Vorstellung Informationen über die nachrichtendienstliche Tätigkeit einholen und die Abgeordneten in Berichten darüber informieren. Zudem fordert Kuhle, das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) zu stärken; die G-10-Kommission solle für die Fernmeldeüberwachung insgesamt zuständig sein. Das Bundesverfassungsgericht habe klargestellt, "dass wir eine effektivere parlamentarische Kontrolle unserer Nachrichtendienste brauchen", sagte der FDP-Politiker.

"Das Urteil ist ein wichtiges Signal für unsere Grundrechte. Sie müssen künftig auch in der Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten zur Geltung kommen", sagte Kuhle. Die Politik müsse dem Bundesnachrichtendienst in einem neuen BND-Gesetz "verlässliche Leitplanken für die zukünftige Arbeit mit auf den Weg geben".

Quelle: Rheinische Post (ots)

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