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Arbeitsagentur rügt unausgereifte Hartz-IV-Gesetze

Archivmeldung vom 15.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Bild: Bundesagentur für Arbeit
Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Bild: Bundesagentur für Arbeit

Seit Einführung der Hartz-IV-Reform vor sechseinhalb Jahren sind die betreffenden Gesetze 60 mal geändert worden. Das bedeute für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit (BA) "durchschnittlich eine Änderung in 1,3 Monaten", sagte BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt der "Frankfurter Rundschau". "Rechnerisch vergehen also keine sechs Wochen ohne neue Vorschriften." "Dass man bei einem so umfassenden Projekt nachsteuern muss", sei "nicht verwunderlich", sagte Alt.

"Aber man sollte vielleicht etwas mehr Fingerspitzengefühl zeigen." So könnten "gute Ideen" gesammelt und "in größeren Zeitabständen" verarbeitet werden: "Keine Hektik im Gesetzgebungsprozess." Als Beispiel für Regeln, die großen bürokratischen Aufwand erfordern, nannte Alt in der "Frankfurter Rundschau" die Warmwasser-Versorgung für Hartz-IV-Empfänger mit einem Boiler in der eigenen Wohnung. Wenn Kinder im Haushalt sind, erhalten sie für das Aufheizen des Wassers je nach Alter und amtlich berechnetem Duschbedarf unterschiedliche Beträge: "Das führt dazu, dass wir immer auf die Geburtstage der Kinder achten und jeweils einen neuen Bescheid schreiben müssen. Auch wenn es um einen oder zwei Euro geht." Alt forderte, solche Leistungen in Pauschalen zusammenzufassen, auch wenn das etwas mehr koste: "Wir sollten den Menschen mehr Möglichkeiten einräumen, in ihrer Lebensführung selbstständig zu werden. Wir haben zu viele Einzelleistungen, die wir ihnen minutiös vorrechnen."

Arbeitsagenturvorstand Alt klagt über Sparzwang

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss bei der Förderung von Arbeitslosen wesentlich mehr sparen, als es dem Rückgang der Arbeitslosigkeit entspricht. BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt sagte der "Frankfurter Rundschau", die Einsparungen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik für Hartz-IV-Empfänger lägen in diesem Jahr bei 25 Prozent, während die Arbeitslosigkeit in diesem Bereich nur um "vier bis fünf Prozent" sinke. Mittelkürzungen wären "sicher in der Öffentlichkeit besser nachvollziehbar, wenn es parallel liefe zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit ", sagte Alt der "Frankfurter Rundschau". Er fügte mit Blick auf die politischen Vorgaben für Integrations-Erfolge bei Arbeitslosen hinzu: "Wenn ich nicht investieren kann, dann kann ich auch kein Leistungsversprechen abgeben." Der BA-Vorstand wies darauf hin, dass vom Abbau der Arbeitslosigkeit zunächst diejenigen profitierten, "die nah am Markt sind". Dagegen hätten es "die Problemgruppen schwerer, von einem Aufschwung mitgenommen zu werden, und das bedeutet einen höheren Investitionsbedarf".

Den Gesetzentwurf zur Reform der Arbeitsmarkt-Instrumente, den von der Leyen vorgelegt hat, begrüßte Alt als Beitrag zu "mehr Übersichtlichkeit und weniger Bürokratie". Zu den dort vorgesehenen Einsparungen von 1,7 Milliarden Euro allein 2012 sagte er allerdings: "Das ist die Idee der Regierung. Die geht ins Parlament, und da gilt das Strucksche Gesetz: Vieles kommt anders aus dem Bundestag, als es hineingegangen ist."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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