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Bundestag beschließt Neuregelung zu Stasi-Unterlagen

Archivmeldung vom 19.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gedenktafel für das Ministeriums für Staatssicherheit / Stasi (Symbolbild)
Gedenktafel für das Ministeriums für Staatssicherheit / Stasi (Symbolbild)

Foto: OTFW
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag hat die Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasiunterlagen-Gesetzes und die Einrichtung eines SED-Opferbeauftragten beschlossen. Der Antrag wurde am Donnerstag mit den Stimmen der Großen Koalition, der FDP und der Grünen gegen die Stimmen der AfD angenommen, die Linke enthielt sich.

Laut Gesetzentwurf sollen die Akten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR in den Zuständigkeitsbereich des Bundesarchivs übergehen und beim Deutschen Bundestag das Amt eines Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur eingerichtet werden. Im Gegenzug soll das bisherige Amt des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) aufgelöst werden. Die Gesetzesinitiative sieht vor, dass die Stasi-Unterlagen dauerhaft im Verantwortungsbe

reich des Bundesarchivs gesichert und ausgewertet werden. Zudem soll durch eine entsprechende Änderung des Bundesarchivgesetzes sichergestellt werden, dass das bisherige Recht auf Akteneinsicht für Bürger, Medien und Wissenschaft gemäß der spezialgesetzlichen Regelungen im Stasi-Unterlagengesetz weiterhin unverändert gewährleistet ist. Das Amt des Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur soll nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten als parlamentarisches Hilfsorgan beim Bundestag angesiedelt werden. Zentrale Aufgabe der Ombudsperson soll es sein, für die Anliegen der Opfer der SED-Diktatur und der kommunistischen Herrschaft in der Sowjetischen Besatzungszone in Politik und Öffentlichkeit einzutreten und zur Würdigung der Opfer beizutragen.

Der Beauftragte soll dabei mit den Opferverbände und Vereinigungen von Opfergruppen sowie den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur kooperieren. Dem Bundestag soll er einen jährlichen Bericht zur aktuellen Situation der Opfer vorlegen, auf Aufforderung an den Beratungen des Bundestages und seiner Ausschüsse teilnehmen und weitere Berichte und Stellungnahmen vorlegen. Er soll auf fünf Jahre durch die Mitglieder des Bundestages gewählt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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