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Forsa erwirkt Einstweilige Verfügung gegen AfD-Chef Meuthen

Archivmeldung vom 29.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Das Umfrageinstitut Forsa hat eine Einstweilige Verfügung gegen AfD-Chef Jörg Meuthen erwirkt. Das Berliner Landgericht untersagte es Meuthen unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro, auch nur indirekt zu behaupten, Forsa habe bei einer aktuellen Wahlumfrage von Anfang August geschummelt. Meuthen hatte Mitte August einen Beitrag der früheren Bürgerrechtlerin und Ex-Bundestagsabgeordneten Vera Lengsfeld unter der Überschrift "Forsas Fake – Umfrage mit DDR-Niveau" im Internet geteilt.

Lengsfeld hatte darin die Behauptung aufgestellt, Forsa habe eine aktuelle Wahlumfrage veröffentlicht, in der sich die Ergebnisse zu 101 Prozent addieren. Meuthen hatte diesen Beitrag geteilt und den angeblichen Fehler von Forsa selbst kommentiert. Dabei sprach er von einer "wundersamen Stimmenvermehrung", der Vorfall sei für das Umfrageinstitut "äußerst peinlich". Während Lengsfeld ihre Behauptung später zurücknahm und die Schuld einer Internetseite für Wahlumfragen zuschob, sah Meuthen den Fehler bei RTL und n-tv und lehnte die Abgabe einer Unterlassungserklärung ab. Die Zahlen seien dort falsch veröffentlicht worden.

Meuthens Anwälte beriefen sich dabei auf das "Laienprivileg" und zitierten dazu das Bundesverfassungsgericht: Vom Einzelnen dürfe eine vergleichbare Sorgfalt wie von der Presse nur verlangt werden, soweit er Tatsachenbehauptungen aus seinem eigenen Erfahrungs- und Kontrollbereich aufstelle.

"Dagegen ist es ihm bei Vorgängen von öffentlichem Interesse, namentlich solchen aus nicht transparenten Politik- und Wirtschaftsbereichen, regelmäßig nicht möglich, Beweise oder auch nur Belegtatsachen aufgrund eigener Nachforschungen beizubringen. Er ist insoweit vielmehr auf die Berichterstattung durch die Medien angewiesen", argumentierten Meuthens Anwälte. Die Berliner Richter ließen sich davon nicht überzeugen.

Gegen die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin kann Meuthen aber noch rechtlich vorgehen.

(Aktenzeichen 27 O 389/18, Beschluss vom 16.08.2018).

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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