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Verfassungsschutz soll doch nicht über Gemeinnützigkeit von Vereinen entscheiden

Archivmeldung vom 19.10.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.10.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de
Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de

Vereine sollen doch nicht automatisch den Status der Gemeinnützigkeit verlieren, wenn sie in Verfassungsschutzberichten auftauchen. Darauf haben sich nach Informationen der Tageszeitung "Die Welt" die zuständigen Finanzpolitiker von Union und FDP verständigt. Sie wollen einen entsprechendes Vorhaben des Finanzministeriums aus dem Jahressteuergesetz streichen.

Eigentlich wollte das Finanzministerium die bisherige Praxis ändern: Nicht mehr die Finanzämter sollten über die Gemeinnützigkeit entscheiden, die Vereinen Steuervorteile bringt. Ausschlaggebend sollten die Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern sein. Wer dort auftauchte, sollte den Status entzogen bekommen. Dagegen hatten unter anderem Vereine wie Attac und BUND protestiert.

Vor allem auf Druck der FDP wird dieser Passus nun wieder aus dem Jahressteuergesetz 2013 gestrichen, wie mehrere Beteiligte der "Welt" bestätigten. Zunächst bleiben die Finanzämter zuständig, die bei der Beurteilung einen Spielraum haben. Eine Neuregelung könnte später erfolgen. Um die Angelegenheit sollen sich nun zunächst die Innenminister der Länder kümmern. Sie sollen für einheitliche Standards und klare Listen mit beobachteten Vereinen in den Verfassungsschutzberichten sorgen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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