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Hartz IV: Paritätischer wirft Bundesregierung statistische Willkür vor und fordert 491 Euro Regelsatz

Archivmeldung vom 28.12.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.12.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Kurt F. Domnik / pixelio.de
Bild: Kurt F. Domnik / pixelio.de

Als viel zu niedrig und "in keiner Weise bedarfsdeckend" kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die geplante Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zum 1.1.2016 um lediglich 5 Euro auf dann 404 Euro. In einer aktuellen Studie weist der Verband der Bundesregierung manipulative Eingriffe in die statistischen Berechnungen nach, die zu einer massiven Unterdeckung der Regelsätze in Hartz IV führen. Der Verband fordert eine Korrektur und die Anhebung der Regelsätze um 23 Prozent auf 491 Euro.

"Der Regelsatz wurde bei seiner letzten Berechnung 2011 durch die damalige Arbeitsministerin von der Leyen willkürlich manipuliert und trickreich kleingerechnet", erläutert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. "Was dabei herauskam, hat mit dem Existenzminimum nicht mehr ernsthaft etwas zu tun, sondern drückt Hartz-IV-Bezieher unter die Armutsgrenze. Seitdem wird diese Praxis jedes Jahr einfach fortgeschrieben. Es ist schon mehr als enttäuschend, dass auch Frau Nahles diese Tricksereien übernimmt, gehörte sie doch vor ihrer Berufung zur Arbeitsministerin zu den Hauptkritikerinnen der Methoden ihrer Vorgängerin."

Nach der Studie des Paritätischen ist der Regelsatz seit 2011 durch manipulative Eingriffe in die Statistik verzerrt worden und im Ergebnis nicht bedarfsdeckend. So seien beispielsweise die Referenzgruppe nicht geeignet oder in großem Umfang Einzelausgaben als nicht regelsatzrelevant gestrichen worden, z.B. für Zimmerpflanzen (hierunter fallen auch Weihnachtsbäume oder Grabschmuck), Haustiere und deren Futter, für die Reinigung oder für die Verpflegung außer Hause. Dadurch seien der Regelsatz willkürlich klein gerechnet und das Statistikmodell ad absurdum geführt worden. Die seitdem jährlich erfolgende Anpassung der Regelsätze beruht auf der einfachen Fortschreibung nach einem Mischindex aus Preissteigerungen und der Entwicklung der Nettolöhne. Fortgeschrieben werden damit auch die manipulativen Eingriffe, was die Bedarfslücke stetig wachsen lässt.

Der Verband fordert von der Bundesregierung eine sofortige Korrektur. Wie die Paritätische Forschungsstelle in ihrer Expertise nachweist, müsste der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen bei korrekter und vollständiger Anwendung des von der Bundesregierung selbst gewählten Statistikmodells zum 1.1.2016 auf 491 Euro statt auf 404 Euro angehoben werden. Schneider: "Es geht nicht um statistische Petitessen. Es geht um das Existenzminimum von Millionen Menschen. Die Erhöhung um lediglich 1,2 Prozent ist sozial ignorant. Sie lässt jegliches Verständnis für die Lebenssituation der Betroffenen vermissen. Diese Regelsätze sind kleingerechnete Armutssätze, mit denen man kaum eine Chance hat über den Monat zu kommen."

Die Expertise der Paritätischen Forschungsstelle zur Fortschreibung der Regelsätze zum 1. Januar 2016 steht unter www.paritaet.org zum Download zur Verfügung.

Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband (ots)

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