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Gregor Gysi: Strafbefreiende Selbstanzeige für Steuerbetrüger sofort abschaffen

Archivmeldung vom 27.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gregor Gysi Bild: Gregor Gysi
Gregor Gysi Bild: Gregor Gysi

"Es ist niemandem zu vermitteln, dass millionenschwere Steuerbetrüger bei Selbstanzeige straffrei bleiben, während Parkplatzrempler, Schwarzfahrer oder Ladendiebe auch bei Selbstanzeige mit Strafe rechnen müssen. Diese beispiellose rechtliche Privilegierung für Steuerbetrüger ist ein Anachronismus und gehört sofort abgeschafft", fordert der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Gregor Gysi, in der andauernden Debatte über den Umgang mit Steuerflucht und Steuerhinterziehung. "Die Pirouetten der SPD in dieser Frage helfen auch nicht weiter. Am Freitag im Bundestag die Abschaffung der Strafbefreiung ablehnen und sie am Samstag für den Fall des Wahlsiegs ankündigen, hat mit Glaubwürdigkeit bei der Bekämpfung von Steuerflucht und Steuerhinterziehung nichts zu tun."

Gysi weiter: "Es war die Politik von Rot-Grün bis Schwarz-Gelb, die Steuerbetrug de facto zum Kavaliersdelikt gemacht hat. Sie haben für ein Gesellschafts- und Staatsverständnis von Reichen und Vermögenden gesorgt, in dem der Staat als lästiges Übel erscheint und finanziell Benachteiligte als Sozialschmarotzer verunglimpft wurden und werden. Diese Politik der doppelten Ungerechtigkeit hat den Reichtum geschützt und zugleich dafür gesorgt, dass das Geld, das von den einen fehlt, von den Ehrlichen mehr gezahlt werden muss.

Die sofortige Abschaffung der Strafbefreiung bei Selbstanzeige im Steuerrecht ist deshalb ein wichtiges Signal, dass Steuergerechtigkeit nicht vor den Türen der Reichen und Vermögenden und ihren Steueroasen halt macht, sondern umfassend durchgesetzt wird. Selbstverständlich macht die Einführung einer Bagatellgrenze Sinn, bei der weder die Staatsanwälte noch die Gerichte beschäftigt werden sollen. Hier kann es je nachdem Fälle von Einstellung und Fälle von Geldbuße geben. Zuständig wäre die Polizei. Und nur wenn jemand Rechtsmittel einlegt, geht die Angelegenheit zu Gericht. Aber dies darf nicht zu erneuter Privilegierung in Bezug auf Steuersachen führen, sondern muss für alle Bagatellstraftaten einschließlich des Steuerrechts gelten.

CDU/CSU, FDP, SPD und Grüne haben am Freitag im Bundestag die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige und der anderen Vorschläge der LINKEN zur Bekämpfung von Steuerflucht und Steuerhinterziehung noch abgelehnt. Aber sie werden sich dem Zeitgeist nicht entziehen können. "

Quelle: Fraktion DIE LINKE. (ots)

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