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Linke fordert Maßnahmen gegen Abrechnungsbetrug durch Ärzte

Archivmeldung vom 09.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die Linke
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Linkspartei im Bundestag warnt vor Abrechnungsbetrug durch Ärzte bei der Ausstellung von Totenscheinen.

Nach derzeitiger Gesetzeslage müssen Angehörige von Verstorbenen die Kosten für die Todesfeststellung selbst bezahlen. Laut Verbraucherzentralen der Länder stellen Ärzte überhöhte Rechnungen aus, obwohl die Gebühren für eine Leichenschau gedeckelt sind.

"Die Kosten für die Todesfeststellung sollten daher in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden", sagte Harald Weinberg, Gesundheits-Experte der Linksfraktion, den Zeitungen der "Funke-Mediengruppe". "Das bisherige Verfahren bietet die Möglichkeit zum Abrechnungsbetrug", so Weinberg.

Aus Sicht der Linkspartei sei es unzumutbar und realitätsfern zu glauben, dass Angehörige in ihrer Trauer in der Lage wären, die ärztliche Rechnung auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Laut der Gebührenordnung für Ärzte darf die Ausstellung eines Totenscheins inklusive Leichenschau maximal rund 77 Euro kosten.

Die Ärztekammer Nordrhein erklärte auf Anfrage, dass sie pro Jahr bis zu 35 Fälle prüfe, in denen Angehörige die Abrechnung einer Leichenschau anzweifelten. Die Verbraucherzentrale NRW geht davon aus, dass die Zahl überhöhter Ärzterechnungen viel höher ist: "Den wenigsten Verbrauchern ist bekannt, dass die Gebührenordnung den Ärzten Grenzen setzt", sagte Juristin Christiane Rock.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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