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Innenministerium plant Kennzeichnungspflicht für Bundespolizisten

Archivmeldung vom 25.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Polizisten, die sich kaum noch von vermumten Krawallmachern unterscheiden. (Symbolbild)
Polizisten, die sich kaum noch von vermumten Krawallmachern unterscheiden. (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Bundesregierung plant eine Kennzeichnungspflicht für Bundespolizisten. Das geht aus einem Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz aus dem Haus von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hervor, über den der "Spiegel" berichtet.

Demnach sollen Vollzugsbeamte in Einsatzeinheiten eine "taktische Kennzeichnung" tragen, anhand derer sie nachträglich identifizierbar sind. So sollen mögliche Straftaten oder Dienstpflichtverletzungen von Polizisten leichter aufgeklärt werden können. Wie aus dem Gesetzentwurf weiter hervorgeht, sollen alle neu einzustellenden Polizisten künftig zudem einer Sicherheitsüberprüfung durch den Verfassungsschutz unterzogen werden. Damit solle verhindert werden, dass Extremisten die Bundespolizei unterwanderten. Die beiden Vorhaben sind Teil einer größeren Reform.

Mit der Novelle soll die Arbeitsgrundlage der Bundespolizei umfassend überarbeitet werden. Das geltende Gesetz stammt von 1994. Bereits in der letzten Legislatur planten Union und SPD eine grundlegende Modernisierung, doch das Vorhaben scheiterte im Bundesrat. Im nun vorliegenden Entwurf aus Faesers Ministerium sind auch eine Reihe neuer Befugnisse zur Gefahrenabwehr vorgesehen. So soll die Bundespolizei etwa die Möglichkeit bekommen, in bestimmten Fällen präventiv Telefone zu überwachen oder den Standort von Handys zu ermitteln. Dadurch sollen etwa grenzüberschreitende Reiserouten von Extremisten aufgeklärt werden können oder es soll verhindert werden, dass Menschen unter Lebensgefahr in Lastwagen oder Kleintransportern nach Deutschland eingeschleust werden. Geregelt werden soll auch, wann die Bundespolizei Drohnen mit technischen Mitteln stoppen darf, die etwa in der Nähe von Flughäfen in der Luft kreisen. Für den Kauf neuer Drohnenabwehrsysteme veranschlagt die Bundesregierung rund 4,5 Millionen Euro.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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