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Bundesrat macht Weg für Auszahlung der Fluthilfe frei

Archivmeldung vom 16.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Ehemaliges Preußisches Herrenhaus, Sitz des Bundesrates Bild: campsmum / Patrick Jayne and Thomas / de.wikipedia.org
Ehemaliges Preußisches Herrenhaus, Sitz des Bundesrates Bild: campsmum / Patrick Jayne and Thomas / de.wikipedia.org

Der Bundesrat hat den Weg für die Auszahlung der Fluthilfe freigemacht. Auf einer Sondersitzung am Freitag wurde den vorgeschlagenen Regelungen über die Verteilung der Gelder aus dem eingerichteten Fluthilfefonds im Umfang von bis zu acht Milliarden Euro einstimmig zugestimmt.

Die Verordnung stellt sicher, dass die Länder den vom Hochwasser Betroffenen schnellstmöglich die bereitstehenden finanziellen Wiederaufbauhilfen auszahlen können. Sie regelt die Verteilung und Verwendung der bereitgestellten Mittel sowie die Einzelheiten der näheren Durchführung. Da bisher keine konkrete Schadensbilanz vorliegt, werden zunächst 50 Prozent der Gelder nach einem festen Verteilungsschlüssel aufgeteilt. Weitere 30 Prozent können im Einvernehmen zwischen den betroffenen Ländern und dem Bund verteilt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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