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Zeitung: Fruchtsaft- und Waffenhersteller können von EEG-Ausnahmen profitieren

Archivmeldung vom 27.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Oliver Krischer
Oliver Krischer

Foto: Oliver Krischer
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Von den Industrieausnahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) können unter bestimmten Voraussetzungen auch die Hersteller von Fantasieschmuck, Pelzwaren, Frucht- und Gemüsesaft, Waffen und Munition, Margarine, Kartoffeln und Panzern profitieren. Das geht aus der Antwort von Wirtschaftsstaatssekretär Rainer Sontowski auf eine Anfrage von Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer hervor, wie das "Handelsblatt" (Mittwochsausgabe) berichtet.

Sontowski verweist in seiner Antwort auf die Branchenlisten, die Bestandteil der Reform der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAr) sind. Die Reform durchläuft derzeit die parlamentarischen Gremien. Ende Juni soll der Bundestag zustimmen, Anfang Juli der Bundesrat. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte in den vergangenen Monaten heftig mit der EU-Kommission um den Umfang der Ausnahmen für die Industrie gerungen.

Aus Sicht Krischers belegen die Beispiele, dass die Ausnahmen zu weit gehen. Die Koalitionsfraktionen müssten im parlamentarischen Verfahren dafür sorgen, dass die Industrieausnahmen auf die Branchen begrenzt würden, "die tatsächlich besonders strom- und außenhandelsintensiv sind", sagte der Grünen-Politiker dem "Handelsblatt".

Staatssekretär Sontowski weist in seiner Antwort allerdings darauf hin, dass die Zugehörigkeit zu einer dieser Branchen allein nicht ausreiche, um von den Ausnahmen zu profitieren. Die Unternehmen müssten zusätzlich eine bestimmte Stromintensität nachweisen. Es sei nicht zu erwarten, dass die genannten Branchen diese erreichten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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