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Bundestag beschließt AKW-Verlängerung bis 15. April

Archivmeldung vom 11.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Das Kernkraftwerk Gundremmingen. Bild: Felix König / de.wikipedia.org
Das Kernkraftwerk Gundremmingen. Bild: Felix König / de.wikipedia.org

Der Bundestag hat für eine Laufzeitverlängerung der verbliebenen deutschen Atomkraftwerke bis zum 15. April 2023 votiert. In namentlicher Abstimmung wurden 375 Stimmen für den Gesetzentwurf der Bundesregierung abgegeben, 216 dagegen, 70 enthielten sich.

Die Ampel hat im Bundestag 416 Sitze. Bereits nach der zweiten Lesung hatten in der Abstimmung per Handzeichen neben Linken und CDU/CSU auch einige Abgeordnete der Grünen gegen den Gesetzentwurf der Ampel-Regierung gestimmt, die AfD enthielt sich. Mit der Änderung des Atomgesetzes sollen laut Bundesregierung die Rahmenbedingungen für einen bis zum 15. April 2023 befristeten Weiterbetrieb der Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 geschaffen werden, um Erzeugungskapazitäten im deutschen Stromnetz zu halten und einen positiven Beitrag zur Energieversorgungsicherheit insgesamt, zur Leistungsbilanz und zur Netzsicherheit zu leisten. Die Union forderte eine Laufzeitverlängerung bis mindestens 31. Dezember 2024.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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