Experten zweifeln an Verfassungsmäßigkeit der Aktivrente
Die ab 2026 geplante "Aktivrente" und die damit verbundene steuerliche Besserstellung von Rentnern könnte nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gegen den Gleichheitsgrundsatz und damit gegen das Grundgesetz verstoßen.
"Die Aktivrente stellt eine Ungleichbehandlung dar", sagte
DIW-Steuerexperte Stefan Bach der "Bild" (Samstagausgabe). "Ich gehe
davon aus, dass es Klagen geben wird. Und dass letztlich das
Bundesverfassungsgericht darüber entscheidet." Bach erklärte, es gebe
eine Möglichkeit, die steuerliche Bevorzugung der Rentner zu
rechtfertigen, "wenn es darum geht, das Wachstum im Land zu stärken".
Auch
der Heidelberger Verfassungsrechtler Hanno Kube hält die Aktivrente für
verfassungsrechtlich problematisch. "Steuerverfassungsrechtlich handelt
es sich hier in der Tat um eine ganz wesentliche Ungleichbehandlung,
die einen besonderen Rechtfertigungsgrund braucht." Eine
wirtschaftspolitische Begründung, etwa der Anreiz zur Weiterarbeit im
Alter, sei denkbar.
Doch es bestünden Zweifel. "Insbesondere kann
es zu erheblichen Mitnahmeeffekten kommen", sagte Kube. Zudem werfe die
neue Regelung Fragen zum Verhältnis zum steuerlichen Grundfreibetrag
auf.
Quelle: dts Nachrichtenagentur