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AfD-Bundestagsfraktion gegen Änderung des Grundgesetzes beim Föderalismus

Archivmeldung vom 29.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Dr. Götz Frömming (2018)
Dr. Götz Frömming (2018)

Bild: AfD Deutschland

Der Grundgesetzentwurf würde Eingriff in die Kulturhoheit und Haushalte der Länder bedeuten. „Fünf Milliarden Euro für die Abschaffung des Föderalismus – das lehnen wir entschieden ab“, sagt Dr. Götz Frömming, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, zur geplanten Grundgesetzänderung während der 15. Sitzung des Bildungsausschusses. Damit werde dem Bund das Recht eingeräumt, massiv in Bereiche wie den sozialen Wohnungsbau, öffentlichen Nahverkehr sowie in die Bildung einzugreifen.

Aus Sicht der AfD-Fraktion legt der Gesetzentwurf „die Axt ans Grundgesetz und bedeutet einen erheblichen Eingriff in die Kulturhoheit und in die Haushalte der Länder“, sagt Frömming. Der Bund versuche damit, sich ein Mitspracherecht in den Ländern zu sichern, um sich z.B. in die Gestaltung des Schulwesens einmischen zu können.

Mit ihrer Einschätzung steht die AfD nicht allein. Auch Finanz- und Verfassungsexperten sowie der Bundesrat teilen die Bedenken und sprechen sogar von einer Verfassungswidrigkeit. Zudem sei die angestrebte Grundgesetzänderung pädagogisch nicht notwendig, wobei sich auch die Frage stelle, ob ein einheitliches vom Bund vorgegebenes Schulsystem letztendlich wünschenswert sei.

„Wir wollen einen Wettbewerb zwischen den Ländern. Die Bürger möchten wissen, wer verantwortlich ist, wenn Herausforderungen auftreten oder Bildungsprojekte nicht erfolgreich umgesetzt werden. Die Verwischung der Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen ist deshalb der falsche Weg“, so Frömming.

Quelle: AfD Deutschland

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