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AfD: Gerechte Bezahlung an Bayerns Kliniken

Archivmeldung vom 19.05.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.05.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die AfD-Fraktion hat heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf vorgestellt, der die Vergütung von Klinikvorständen regeln soll. Dazu ist Artikel 9 des Bayerischen Krankenhausgesetzes entsprechend zu erweitern. Vorstände und Geschäftsführer sollen künftig nicht mehr als das 1,5-fache der Besoldungsgruppe B11 der bayerischen Beamten verdienen und deren Kollegen nicht mehr als das 1,5-fache der Besoldungsgruppe B5.

Überdies sollen keine realitätsfernen Abfindungen mehr gezahlt werden, und dem Vorstand soll nur noch ein Mitglied einer externen Beratungsfirma angehören dürfen.

Der pflegepolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Roland Magerl, erläutert dies wie folgt: "Pflegekräfte und Ärzte leisten Außerordentliches, um ihren Patienten die beste Behandlung zu ermöglichen. Leider entsprechen ihre Einkünfte oft nicht der Wertschätzung, die die Gesellschaft ihnen schuldig ist. Es ist scheinheilig, wenn über 1.000 Euro Corona-Bonus diskutiert wird, aber ein Vorstand, wie im Klinikum Weiden in der Nordoberpfalz, nach weniger als zwei Jahren Tätigkeit 900.000 Euro Abfindung erhält. Und das sogar dann, wenn die Klinik ein Sanierungsfall ist und jeden Cent für die Patientenversorgung bräuchte!

Die AfD tritt für gerechte Bezahlung an Bayerns Kliniken ein. Das heißt: Anständige Entlohnung des Pflegepersonals, aber keine astronomischen Vorstandsgehälter und Beraterhonorare!"

Sein Kollege, der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Andreas Winhart, stimmt ihm zu:

"Uns geht es nicht um eine Neiddebatte, wie sie von Linken gerne geführt wird. Wir möchten jeder Klinik erlauben, so zu wirtschaften, wie es ihrer Geschäftsführung sinnvoll erscheint. Aber wer Gelder der öffentlichen Hand bezieht, muss bei der Bezahlung von Führungskräften und Beratungsleistungen maßvoll haushalten.

Unser Gesetzentwurf trägt dazu bei, dass die gute medizinische und pflegerische Versorgung in Bayern nicht durch Gier und Fehlanreize gefährdet wird. Einmal mehr zeigen wir uns als Partei der Sozialen Marktwirtschaft in Bayern."

Quelle: AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag (ots)

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