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SPD-Netzpolitiker und Anwälte kritisieren Vorratsdatenspeicherung

Archivmeldung vom 15.04.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Helmut J. Salzer / pixelio.de
Bild: Helmut J. Salzer / pixelio.de

Die Pläne der Bundesregierung zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung stoßen bei Experten auf Ablehnung. Der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil sagte der "Welt": Der Justizminister habe zwar "deutliche Verhandlungserfolge" erzielt. Seine grundsätzliche Kritik bleibe aber: "Eine flächendeckende und anlasslose Datenspeicherung ist nach dem EuGH-Urteil nicht möglich. Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung halte ich deshalb für falsch."

Grundsätzliche Zweifel bestehen auch auf Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer. "Die Leitlinien zeigen, dass der Justizminister versucht, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzuhalten. Ich halte das für ein schwieriges Unterfangen", sagte Vizepräsident Ekkehart Schäfer der "Welt". Einen Gesetzentwurf werde man "genau prüfen".

Lobend erklärte Schäfer: "Die Bundesregierung sieht, dass Berufsgeheimnisträger unter einen besonderen Schutz gestellt werden müssen."

Leutheusser-Schnarrenberger: Vorratsdatenspeicherung bleibt Überwachungsmonster

Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) übt heftige Kritik am Alleingang der Bundesregierung bei der Vorratsdatenspeicherung: "Die Einigung von Union und SPD ist kaum mehr als Augenwischerei, die Vorratsdatenspeicherung bleibt ein Überwachungsmonster", sagte die Freidemokratin dem "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe).

"Die Bundesregierung verschachert die Privatsphäre der Bürger aus Populismus, anstatt endlich in Europa für einen wirksamen Datenschutz zu sorgen", so die frühere Justizministerin weiter. Die NSA sei der lachende Dritte. Der stellvertretende FDP-Chef Wolfgang Kubicki erklärte, dass "die anlasslose und massenhafte Datenspeicherung" auch mit dem ausgehandelten Kompromiss, der eine Höchstspeicherdauer von zweieinhalb Monaten vorsieht, "ein Verfassungsbruch der übelsten Sorte" bleibe. "Wer glaubt, es gäbe schlüssige und vernünftige Gründe, in die Privatsphäre von 82 Millionen unbescholtenen Bundesbürgern einzugreifen, der stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht und hebelt die Unschuldsvermutung rücksichtslos aus."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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