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Buschmann weist Forderungen nach Reform der Schuldenbremse zurück

Archivmeldung vom 02.04.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.04.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat anhaltende Forderungen unter anderem aus der SPD nach einer Reform der Schuldenbremse zurückgewiesen. "Die Schuldenbremse hat sich als effektives Instrument bewährt und deshalb sollten wir sie beibehalten", sagte Buschmann dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Viele, die von einer Anpassung der Schuldenbremse für die Zukunft sprechen, wollen in Wahrheit in die Rechtslage der Vergangenheit zurückkehren." Das Bundesverfassungsgericht habe im Jahr 2007 festgestellt, dass es sich nicht bewährt habe, dass der Staat Schulden in der Höhe seiner Investitionen aufnehme. 

"Das führte zu uferlosen Schuldenaufnahmen. Denn der öffentlich-rechtliche Investitionsbegriff ist im Vergleich zum bilanziellen Investitionsbegriff der Kaufleute konturlos." Darunter könne man fast alles fassen. "Es wäre in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation geradezu widersinnig, zu dieser verworfenen Praxis zurückzukehren. Wir brauchen mehr Haushaltsdisziplin statt neue Wege für mehr Schulden", sagte Buschmann. Wer Investitionen anschieben wolle, solle lieber die Anreize für private Investitionen erhöhen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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