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Kubicki verteidigt längeren Genesenenstatus im Parlament

Archivmeldung vom 25.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Wolfgang Kubicki bleibt bei der Abstimmung über die Verlängerung der Fortsetzung der Pandemie-Notlage gar nicht abstimmen und ermöglicht so die Verlängerung(Symbolbild)
Wolfgang Kubicki bleibt bei der Abstimmung über die Verlängerung der Fortsetzung der Pandemie-Notlage gar nicht abstimmen und ermöglicht so die Verlängerung(Symbolbild)

Bild: Tim Kellner / Eigenes Werk

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) hat den bislang auf sechs Monate angesetzten Genesenenstatus im Parlament verteidigt und die seit kurzem geltende neue Regelung des Robert-Koch Instituts-kritisiert. "Ich kann die Entscheidung der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas nicht kritisieren", sagte Kubicki dem "Spiegel".

Kubicki weiter: "Ich kritisiere vielmehr die Verkürzung des Genesenenstatus durch das RKI, die bisher noch nicht hinreichend wissenschaftlich begründet wurde. Dass Frau Präsidentin Bas diese Allgemeinverfügung trotzdem aufrechterhält, spricht für sich." Er könne die Entscheidung der Präsidentin "nachvollziehen", so der FDP-Politiker.

Im Bundestag gilt bislang für Abgeordnete weiterhin die frühere Sechs-Monate-Regel, wonach vom Coronavirus Genesene erst nach dieser Frist bestimmte Rechte nicht mehr wahrnehmen können. Normalerweise endet der Genesenenstatus seit dem 15. Januar schon nach drei Monaten. Die Bundestagsverwaltung begründete das Festhalten an der alten Frist mit dem Hinweis auf eine Allgemeinverfügung des Parlaments. Diese Verfügung richte sich noch nach der alten Sechs-Monate-Regel. Es werde "fortlaufend analysiert, ob Änderungen der Allgemeinverfügung angezeigt sind", hieß es aus der Bundestagsverwaltung. Die neue Vorgabe des RKI knüpft an eine Mitte Januar von Bundestag und Bundesrat beschlossene Verordnung an, die unter anderem auch die Quarantänevorgaben neu regelt. War dort früher auch der sechsmonatige Genesenenstatus festgeschrieben, wird nun nur noch auf das RKI verwiesen. Die Bundesbehörde kann die Genesenenfrist gemäß ihrer Einschätzung jetzt ohne Parlamentsvorgabe anpassen. Dies hatte das RKI kürzlich getan und damit Kritik in Teilen der Öffentlichkeit ausgelöst.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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