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Steuergewerkschaft: Keine Kontrolle der Bonpflicht

Archivmeldung vom 04.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
verschiedene Kassenbons
verschiedene Kassenbons

Foto: Ralf Roletschek
Lizenz: GFDL 1.2
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Eine konsequente Kontrolle der seit Jahresbeginn geltenden Bonpflicht wird es offenbar nicht geben. Der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG), Thomas Eigenthaler, sagte dem WESTFALEN-BLATT: "Es ist nicht vorgesehen, dass Finanzbeamte jetzt losziehen und im Außendienst Einzelhändler kontrollieren."

Eigenthaler, dessen Gewerkschaft etwa 79.000 Finanzbeamte vertritt, erklärte weiter, unmittelbare Sanktionen bei Verstößen gegen das Kassengesetz seien nicht vorgesehen. "Es wird keine Bußgelder geben. Aber Händler, die gegen die Bonpflicht verstoßen, müssen natürlich damit rechnen, dass sie in eine höhere Risikoklasse kommen und häufiger von ihrem Finanzamt geprüft werden. Sie müssen dann auch damit leben, dass es sogenannte Hinzuschätzungen zu dem von ihnen angegebenen Umsatz gibt." Er rechne damit, dass einige Kunden bei der Umsetzung der neuen Bestimmung helfen und Verstöße gegen die Bonpflicht melden würden, sagte Eigenthaler.

Vielen der bisher bei den Finanzämtern eingegangenen Anträgen, von der Bonpflicht ausgenommen zu werden, gibt der Steuerexperte keine Chance. "Bäckereien beispielsweise versuchen, als gesamte Branche ausgenommen zu werden und verweisen darauf, dass bei einem Brötchen Aufwand und Einnahmen in einem Missverhältnis stünden. Aber nur ein Brötchen zu verkaufen ist eben nicht die Regel." Andere hätten ihren Antrag mit Umweltschutz begründet, weil das Bonpapier oft bedenkliche Stoffe enthalte und nicht ins Altpapier dürfe. "Aber auch dieses Argument verfängt nicht, denn das Kassengesetz schreibt keinen Papierbon vor. Der Händler darf den Beleg auch digital aufs Handy des Kunden schicken."

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)


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