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Berliner Grünen-Politikerin fordert Eigenbedarfsregelung für harte Drogen

Archivmeldung vom 22.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Intravenöser Heroinkonsum
Intravenöser Heroinkonsum

Foto: Philipp von Ostau
Lizenz: FAL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die drogenpolitische Sprecherin der Berliner Grünen, Catherina Pieroth, fordert, auch für harte Drogen eine Eigenbedarfsregelung einzuführen. Pieroth sagte rbb24, dass die Grenze für Kokain oder Heroin zum Beispiel bei drei Gramm liegen könnte.

Rechtlich gesehen müssten für eine solche Regelung keine Gesetze geändert werden. Grünen-Justizsenator Dirk Behrendt könnte die Staatsanwaltschaft anweisen, das Betäubungsmittelgesetz weniger streng anzuwenden. Derzeit sehe er dafür aber keine Mehrheit im rot-rot-grünen Senat, teilte er rbb24 auf Anfrage mit.

Auch dem Koalitionspartner SPD geht Pieroths Forderung zu weit. "Für harte Drogen führen wir diese Diskussion nicht, das steht auch nicht im Koalitionsvertrag. Mit der SPD gibt es da keine Priorität im Moment", so der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Thomas Isenberg, gegenüber rbb24.

Aktuell gilt in Berlin nur für Cannabis eine Eigenbedarfsregelung. Diese liegt bei 15 Gramm. Bis zu dieser Grenze kann die Staatsanwaltschaft Strafverfahren einstellen und die Betroffenen bleiben straffrei.

In anderen Bundesländern ist es bereits üblich, dass auch bei harten Drogen Verfahren bei kleineren Mengen eingestellt werden. In Schleswig-Holstein zum Beispiel liegt die Grenze für Kokain und Amphetamin bei drei Gramm und für Heroin bei einem Gramm.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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