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Auch NRW für Bestrafung untätiger Aufsichtspersonen bei sexuellem Missbrauch

Archivmeldung vom 01.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Die NRW-Landesregierung unterstützt das Vorhaben Bayerns und Baden-Württembergs, die Untätigkeit von Aufsichtspersonen in Fällen sexuellen Missbrauchs unter Strafe zu stellen.

"Es dürfen nicht nur die bestraft werden, die die Taten begehen, sondern auch die, die dort wegschauen, wo sie hinschauen müssten. Wenn unter den Augen dieser Personen weitere Missbrauchstaten stattfinden, weil sie fahrlässig nichts tun und das pflichtgemäße Handeln die Tat verhindert hätte, müssen sie strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden", sagte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Leiter in Kirchen, Schulen und vergleichbaren Institutionen hätten eine besondere Verantwortung für die ihnen anvertrauten Kinder. "Hier darf es keine Strafbarkeitslücken geben", so der Minister. Bayern und Baden-Württemberg haben bei der laufenden Justizministerkonferenz auch mit Blick auf den Missbrauchsskandale in der katholischen Kirche vorgeschlagen, für "Fälle schweren Versagens" von Aufsichtspersonen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorzusehen. Bislang könnten Aufsichtspersonen nur bei Vorsatz belangt werden, was schwer nachweisbar sei.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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