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Kabinett beschließt Fristverlängerung für Anträge auf Baukindergeld

Archivmeldung vom 23.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: www.einstellungstest-polizei-zoll.de / pixelio.de
Bild: www.einstellungstest-polizei-zoll.de / pixelio.de

Das Bundesinnenministerium will die Fristen für Anträge auf Baukindergeld verlängern. Der bisher bis zum 31. Dezember 2020 befristete Förderzeitraum soll um drei Monate bis zum 31. März 2021 ausgedehnt werden, teilte das Ministerium am Mittwoch mit.

Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2021 werden für die Verlängerung der Förderung Mittel übertragen, die dieses Jahr pandemiebedingt ungenutzt bleiben. Die Verlängerung des Förderzeitraums wird demnach mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts wirksam. Hintergrund des Beschlusses sei, dass viele Antragsteller wegen der Corona-Pandemie bestimmte Fristen nicht einhalten konnten, so das Innenminsiterium.

Vor allem junge Familien mit kleineren und mittleren Einkommen sollen durch das Baukindergeld unterstützt werden. Circa 86 Prozent der Anträge kommen nach Angaben der Bundesregierung von Familien mit ein bis zwei Kindern, ungefähr zwei Drittel aller Antragsteller haben Kinder im Alter von unter sechs Jahren und bei mehr als 60 Prozent der Familien liegt das durchschnittlich zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr. Einen Antrag auf Baukindergeld können Familien stellen, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 ihren Kaufvertrag unterzeichnet bzw. eine Baugenehmigung erhalten haben. Familien können zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro Baukindergeld je Kind erhalten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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