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Gleicke: Mindestlohn kommt Beschäftigten insbesondere im Osten zu Gute

Archivmeldung vom 10.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Iris Gleicke Bild: spdfraktion.de (Susie Knoll / Florian Jänicke)
Iris Gleicke Bild: spdfraktion.de (Susie Knoll / Florian Jänicke)

Die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Iris Gleicke (SPD), hat anlässlich des am Freitag veröffentlichten IAB-Betriebspanels Ostdeutschland 2014 die Bedeutung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns für Ostdeutschland betont.

"Die Ergebnisse zeigen, dass die Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns insbesondere den Beschäftigten in Ostdeutschland zu Gute kommt. Die geringe Tarifbindung im Osten hatte dazu geführt, dass oftmals weit unter Mindestlohn gezahlt wurde", so Gleicke. Erfreulich sei auch, "dass der Rückgang bei den Minijobs nichts an der positiven Beschäftigungsentwicklung insgesamt und der anhaltend hohen Nachfrage nach Arbeitskräften in den neuen Bundesländern geändert hat".

Die im Auftrag der Ostbeauftragten vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vorgelegte Analyse zeigt, dass Stundenlöhne unterhalb von 8,50 Euro vor Einführung des Mindestlohns in ostdeutschen Betrieben deutlich verbreiteter waren als in den westdeutschen Bundesländern.

In Ostdeutschland waren 2014 in fast jedem vierten Betrieb (23 Prozent) Beschäftigte mit Stundenlöhnen unterhalb von 8,50 Euro tätig (Westdeutschland neun Prozent). Insgesamt lag der Anteil der Beschäftigten in diesem Lohnsegment an allen Beschäftigten in Ostdeutschland bei elf Prozent (Westdeutschland drei Prozent).

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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