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Habeck: Bayerisches Polizeigesetz nicht als "Blaupause" betrachten

Archivmeldung vom 14.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Fahne Freistaat Bayern
Fahne Freistaat Bayern

Bild: Eigenes Werk /OTT

Grünen-Chef Robert Habeck hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) davor gewarnt, das Polizeiaufgabengesetz, welches am Dienstag im bayerischen Landtag beschlossen werden soll, als "Blaupause" für weitere Gesetze zu betrachten. "Bislang hat Herr Seehofer eher als bayerischer Wahlkämpfer denn als deutscher Innen- und Verfassungsminister agiert", sagte Habeck den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Nun sei es "höchste Zeit", dass die Koalition klärt, welche Linie in der Innenpolitik gelte. "Wenn die CSU nach Bayern auch noch versucht, die Republik in Beschlag zu nehmen, bettelt sie förmlich darum, den Protest aus München in die Republik zu tragen." Gegen das Polizeiaufgabengesetz hatten vergangene Woche in München Zehntausende Menschen demonstriert. Die Gegner des Gesetzes kritisieren, dass die Polizei künftig zu viele Rechte zur Überwachung von Bürgern ohne konkrete Gefahr bekommen solle.

Hintergrund Polizeiaufgabengesetz

Das Gesetzesvorhaben wird von Polizei, Zivilgesellschaft, Parteien und Medien hart kritisiert. Durch das Polizeiaufgabengesetz wird die Polizei in Bayern u.a. ermächtigt:

  • ohne konkreten Verdacht Post zu beschlagnahmen (Postgeheimnis), private Kommunikation zu überwachen (Telekommunikationsgeheimnis)
  • Computer zu durchsuchen (Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme)
  • ohne konkreten Verdacht auf Straftaten gegen Bürger zu ermitteln (Rechtsstaatsprinzip der Unschuldsvermutung)
  • private Daten zu durchsuchen, zu speichern, zu löschen und zu verändern (Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, IT-Grundrecht, Rechtsstaatsprinzip)
  • im Entwurf sollen der Polizei auch Handgranaten und andere Explosivstoffe erlaubt werden (Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit)
  • lediglich auf Anfangsverdacht eine verdeckte Ermittlung einzuleiten und verdeckte Ermittler in das private Lebensumfeld von Personen einzuschleusen
  • Personen ohne rechtsstaatliches Verfahren als „Gefährder“ einzustufen, mit weitreichenden Konsequenzen (Exekutive und Judikative in einer Person, Rechtsstaatsprinzip)
  • Personen ohne Anklage für bis zu 3 Monate in Vorbeugehaft zu nehmen, mit Verlängerung bis zur Unendlichkeitshaft (Rechtsstaatsprinzip, Grundrecht auf Freizügigkeit)
  • Personen einen Aufenthaltsort zu verbieten oder vorzuschreiben und sie zu zwingen sich polizeilich zu melden (Rechtsstaatsprinzip, Grundrecht auf Freizügigkeit)

Quelle: dts Nachrichtenagentur / André Ott

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