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GdP-Chef lehnt bayerisches Polizeiaufgabengesetz ab

Archivmeldung vom 11.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Feldjäger - Im Militär gut aufgehoben, im Zivilbereich haben Kriegswaffen nichts zu suchen! (Symbolbild)
Feldjäger - Im Militär gut aufgehoben, im Zivilbereich haben Kriegswaffen nichts zu suchen! (Symbolbild)

Foto: Enno Heidtmann
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, lehnt die umstrittene Novelle des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes ab. "Handgranaten oder andere Sprengmittel, die gegen Personen gerichtet werden könnten, lösen das Bild der Bürgerpolizei, so wie wir sie verstehen, auf und ersetzen es durch eine militarisierte Polizei", sagte Malchow der "Welt".

Er sieht eine Grenze überschritten, wenn Straftäter mit militärischen Mitteln bekämpft werden sollen. "Denn Festnahmen und das Zuführen zur Justiz werden kaum noch möglich sein, nachdem die Handgranate explodiert ist." Damit macht jetzt auch die GdP (185.000 Mitglieder) gegen die Neufassung des Polizeiaufgabengesetzes mobil. Mitte Juni will der GdP-Bundesvorstand ein "Grundsatzpapier zum Leitbild und Bewaffnung der Polizeien" in den Bundesändern beschließen, das momentan noch diskutiert wird. Schon bisher war möglich, dass Spezialeinsatzkommandos in München und Nürnberg bei Terrorlagen mit Handgranaten und Sprengstoff etwa Türen öffnen. Mit der geplanten Novelle des Polizeiaufgabengesetzes dürften Spezialeinheiten auch andere explosive Mittel einsetzen - "etwa wenn sich schwer bewaffnete Terroristen alleine in Gebäuden verschanzen", heißt es im bayerischen Innenministerium.

Die Anschläge in Brüssel und Paris hätten gezeigt, dass die Polizei bei solchen Einsätzen schnell in Häuser eindringen müsse. Das Gesetzesvorhaben soll vom Bayerischen Landtag am 15. Mai beschlossen werden. SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher sagte der "Welt": "Sollte das Gesetz in dieser Form durch den Landtag gepeitscht werden, ziehen wir entweder vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe oder den Bayerischen Verfassungsgerichtshof." Auch die Grünen-Fraktion und die Landes-FDP haben verfassungsrechtliche Klagen angekündigt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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