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Bundestag beschäftigte Scheinselbständige - Millionennachzahlung

Archivmeldung vom 10.08.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.08.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Ruth Rudolph / pixelio.de
Bild: Ruth Rudolph / pixelio.de

Der Deutsche Bundestag hat jahrelang für mehr als 100 Mitarbeiter in der Öffentlichkeitsarbeit und beim Besucherdienst keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und sie damit quasi als Scheinselbständige beschäftigt. Die Bundestagsverwaltung musste deshalb bislang fast 3,5 Millionen Euro an Sozialbeiträgen an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nachzahlen. Diese Summe nannte ein Bundestagssprecher auf Anfrage der "Süddeutschen Zeitung" (Freitagsausgabe).

In einem Musterfall hat jetzt das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg der DRV Recht gegeben: Der Bundestag hätte demnach eine Honorarkraft als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig anstellen müssen. Der Mitarbeiter des Bundestags habe "kein Unternehmerrisiko" getragen und kein "eigenes Kapital oder eigene Arbeitsmittel" eingesetzt. "Gegenstand, Ort und Zeit der Tätigkeit" seien einseitig durch die Bundestagsverwaltung vorgegeben. Insofern spreche "mehr für eine abhängige Beschäftigung als eine selbständige Tätigkeit", heißt es in dem Urteil. Eine Revision vor dem Bundesssozialgericht ließen die Richter nicht zu. Der Bundestag prüft nun, dagegen Beschwerde einzulegen.

Weder Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), noch die Vizepräsidentinnen Ulla Schmidt (SPD) und Petra Pau (Linke) wollten sich deshalb zu dem Fall äußern. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Katja Keul, sprach sich dafür aus, die betroffenen Mitarbeiter schleunigst sozialversicherungspflichtig anzustellen. "Der Bundestag muss als Arbeitgeber ein Vorbild sein, wenn es darum geht, sich an die eigenen Gesetze zu halten." Dem sei die Bundestagsverwaltung in den beanstandeten Fällen nicht gerecht geworden. "Dieses Verhalten hat dem Ansehen des Bundestags erheblich geschadet", sagte Keul der SZ.

Die Betriebsprüfer der Rentenversicherung kontrollieren, ob Arbeitgeber wie vorgeschrieben für nicht selbständige Beschäftigte Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Nach den Erkenntnissen der Prüfer hätte der Bundestag sowohl die Besucherführer im Reichstagsgebäude genauso wie Besucherbetreuer und mobile Arbeitskräfte, die etwa bei Messen und Wanderausstellungen über die Arbeit des Parlaments informieren, nicht als Freiberufler sondern als Angestellte beschäftigen müssen. Bislang bekannt war, dass der Bundestag deshalb für die Jahre 2006 bis 2010 knapp 2,5 Millionen Euro an Sozialbeiträgen nachzahlen musste. Eine weitere Million wurde nach Angaben des Bundestags für etwa 60 Mitarbeiter in der mobilen Öffentlichkeitsarbeit für den Zeitraum 2010 bis 2013 fällig. Diesen Bescheid bekam der Bundestag nach eigenen Angaben Anfang 2017.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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