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Bund erleichtert Aufnahme von Juden aus der Ukraine

Archivmeldung vom 04.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Refugees welcome = "Flüchtlinge willkommen" - Laut UN-Flüchtlingskonvention gibt es in Deutschland keine Flüchtlinge sondern Wirtschaftseinwanderer (Symbolbild)
Refugees welcome = "Flüchtlinge willkommen" - Laut UN-Flüchtlingskonvention gibt es in Deutschland keine Flüchtlinge sondern Wirtschaftseinwanderer (Symbolbild)

Bild: Bernd Wachtmeister / pixelio.de

Die Bundesregierung erleichtert angesichts des Krieges die Aufnahme von Juden aus der Ukraine. Das bestätigte das Bundesinnenministerium der "Welt" (Freitagausgabe). Aktuell befinde man sich in einem engen Austausch mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland.

"Ziel ist, dass Menschen jüdischer Abstammung und Religionszugehörigkeit aus der Ukraine in Deutschland unter erleichterten Bedingungen und unter Beteiligung der jüdischen Gemeinden an dem Verfahren der jüdischen Zuwanderung teilnehmen können", sagte ein Sprecher der Zeitung. "Grund für die Erleichterungen sind die kriegsbedingte Aussetzung des regulären Verfahrens über die Botschaft in Kiew, die humanitäre Lage in der Ukraine sowie Deutschlands historische Verantwortung."

Nach Schätzungen des Zentralrats der Juden könnten bis zu 5.000 Personen an einer Zuwanderung über dieses Verfahren interessiert sein. Bereits seit 1991 nimmt Deutschland jüdische Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion über ein spezielles Aufnahmeverfahren auf. Seit 2005 gelten für das Verfahren höhere Hürden: Aufnahmevoraussetzungen sind etwa Deutsch-Kenntnisse, die mindestens der Niveaustufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Zudem erstellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine "Integrationsprognose", ob die Zuwanderer dauerhaft selbst für ihren Lebensunterhalt in Deutschland sorgen können. Im erleichterten Verfahren aufgrund des Kriegs in der Ukraine wird das BAMF auf die Integrationsprognose verzichten, bestätigte nun das Innenministerium. Die Grundkenntnisse der deutschen Sprache werden müssen die Betroffenen nicht mehr mit Antragstellen, sondern innerhalb von zwölf Monaten nach Erteilung des Aufenthaltstitels nachweisen. Ausgegangen war die Initiative aus der Grünen-Bundestagsfraktion.

Die zuständige Berichterstatterin für die Förderung jüdischen Lebens, Marlene Schönberger, sagte: "Die Entscheidung der Bundesregierung, jüdisch-ukrainischen Geflüchteten die Möglichkeit der Anerkennung als `jüdische Zuwandernde` zu eröffnen, ist ein wichtiger Ausdruck unserer politischen und historischen Verantwortung und dringend geboten."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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