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Däubler-Gmelin: Videoüberwachung verhindert keine Verbrechen

Archivmeldung vom 28.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Herta Däubler-Gmelin (2008)
Herta Däubler-Gmelin (2008)

Foto: User:FRZ
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Herta Däubler-Gmelin, ehemalige Bundesjustizministerin, ist der Überzeugung, dass Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen Verbrechen nicht unterbinden kann. "Kein Mensch wird sich dagegen weigern, eine Videoüberwachung an Stellen zu machen, wo das sinnvoll ist", sagte die SPD-Politikerin im Deutschlandfunk.

Die Skepsis beziehe sich darauf, "dass hier Erwartungen geweckt werden, als könne man damit Verbrechen von Deutschen oder von Flüchtlingen verhindern - das kann man halt nicht." Auf die Frage, ob sie nichts gegen eine Ausweitung der Videoüberwachung habe, sagte Däubler-Gmelin: "Doch, natürlich.

Gegen so allgemeine Forderungen habe ich immer was. Dafür bin ich einfach zu sehr Juristin." Man müsse in jedem Fall prüfen, ob etwas geeignet ist, die Sicherheit zu erhöhen - gleichzeitig dürfe es aber die Freiheitsrechte nicht einschränken. Man könne "nicht sagen, Videoüberwachung allgemein ist gut", sondern es käme darauf an, wo sie eingesetzt wird.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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