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Buschmann legt Pläne für besseren Schutz von Einsatzkräften vor

Archivmeldung vom 04.09.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.09.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Die Polizei wird zunehmend militarisiert (Symbolbild)
Die Polizei wird zunehmend militarisiert (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wird an diesem Mittwoch offenbar einen Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Einsatzkräften und Ehrenamtlern vor Angriffen ins Kabinett einbringen. Das berichtet die "Rheinische Post".

Die Pläne von Buschmann sehen zudem offenbar vor, Polizisten in Zukunft mehr Rechtssicherheit zu bieten beim Einsatz sogenannter Distanz-Elektroimpulsgeräte, die auch Elektroschockpistolen oder Taser genannt werden. Dazu sollen diese Geräte in Paragraf 2 des Gesetzes zum unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollstreckungsbeamte des Bundes ergänzt werden. Bislang bestand für Polizeibeamte eine gewisse rechtliche Unsicherheit beim Einsatz solcher Waffen, mit denen Angreifer auf Distanz gehalten und außer Gefecht gesetzt werden können.

Zentraler Baustein der Gesetzespläne des Justizministers ist eine Änderung in den Regelungen zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. So soll künftig auch die "Tatbegehung mittels eines hinterlistigen Überfalls" in der Regel einen juristisch "besonders schweren Fall" darstellen, der mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden kann.

Mit Blick auf einen besseren Schutz von Personen, die sich ehrenamtlich oder beruflich für das Gemeinwohl engagieren, plant Buschmann in seinem Gesetzentwurf eine Änderung der Strafzumessung. Ziel ist es, die Ermittlungsbehörden und die Justiz dafür zu sensibilisieren, welche Auswirkungen die Tat haben kann - und ob sie geeignet ist, künftig Menschen davon abzuschrecken, sich zu engagieren.

Beispielsweise hatte es im Wahlkampf zur vergangenen Europawahl Angriffe auf Kommunalpolitiker gegeben, während sie Wahlplakate aufhängten. Um einen Rückzug von Menschen aus der Kommunalpolitik oder aus anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten zu verhindern, soll der bereits bestehende Strafrahmen künftig gegen Täter stärker ausgeschöpft werden.

Hintergrund der Pläne ist der Angriff von Mannheim, als am 31. Mai ein 25-jähriger Afghane fünf Menschen mit einem Messer verletzt hatte, darunter einen Polizisten. Der erlag zwei Tage später im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen. Ein anderer Beamter hatte den Angreifer auf dem Marktplatz niedergeschossen. Als Reaktion hatte es Forderungen nach Gesetzesverschärfungen gegeben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur




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