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AfD scheitert mit Eilantrag gegen Karlsruher Pressepraxis

Archivmeldung vom 09.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die AfD ist vorerst damit gescheitert, die umstrittene Vorabinformation über Urteile des Bundesverfassungsgerichts an ausgewählte Journalisten untersagen zu lassen. Am Montag hat das Karlsruher Verwaltungsgericht nach Informationen des "Tagesspiegel" eine entsprechende Eilklage der Partei zurückgewiesen.

Nach Ansicht des Gerichts gibt es keine Vorschrift, die der Partei einen solchen Anspruch einräumen könnte ( Az.: 3 K 2476/20). Auch gebe es für die Partei keinen Nachteil im politischen Wettbewerb. An diesem Dienstag urteilt das Gericht zu einer AfD-Klage gegen das Bundesinnenministerium.

Das Bundesverfassungsgericht hat seine Praxis vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht gerechtfertigt, Pressemitteilungen zu seinen Urteilen vorab ausschließlich den Mitgliedern des Vereins "Justizpressekonferenz" zur Verfügung zu stellen: Es handele sich dabei um Journalisten mit "besonderer Expertise" und einer "langjährig unter Beweis gestellten Zuverlässigkeit", heißt es in einem Schreiben des Gerichts: "Grund für die Beschränkung auf Vollmitglieder des Vereins ist die Professionalität dieses Kreises von Journalistinnen und Journalisten."

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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