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Sieg der PIRATEN im Rechtsstreit gegen den VSGE

Archivmeldung vom 12.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

In einem Urheberrechtsstreit mit dem Verband zum Schutz des geistigen Eigentums hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu Gunsten der Piratenpartei Hessen entschieden. Es begann im Dezember 2016. Die Piratenpartei Hessen wurde durch anwaltliches Schreiben vom Verband zum Schutz des geistigen Eigentums, kurz VSGE, wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt.

Der Grund: Die falsche Kennzeichnung eines durch die Creative-Common-Lizenz geschützten Bildes. Die Forderungen der VSGE beliefen sich auf zukünftige Unterlassung, Zahlung von Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Am 06. Februar 2017 erhob die Piratenpartei Hessen gegen die VSGE negative Feststellungsklage. Sie wollte feststellen lassen, dass die Abmahnung nicht berechtigt war und die dort geltend gemachten Ansprüche nicht bestanden.

Der Frankfurter Stadtverordnete Herbert Förster erklärt hierzu: "In diesem Fall wurden wir mit 1800 Euro abgemahnt. Der Urheber des Bildes bekam von dem Abmahnverein davon pauschal 50 Euro. Solche Geschäftsmodelle mißbrauchen die Urheber, um sich durch ihre Werke ohne rechtliche Grundlage zu bereichern. Dieses Urteil ist richtungsweisend für zukünftige Fälle. Außer der Piratenpartei sehe ich niemanden, der bereit ist, das Urheberrecht im Sinne der Urheber zu gestalten."

Das Landesgericht Frankfurt am Main entschied am 16. August vergangenen Jahres zu Gunsten der Piratenpartei Hessen. Der VSGE sei hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs nicht aktiv legitimiert. Der Unterlassungsanspruch stehe dem Urheber zu und könne auch nicht an einen Dritten abgetreten werden. Außerdem stehe dem VSGE auch der Schadensersatzanspruch nicht zu. Die vom Anwalt des VSGE genannte Höhe der Schadensersatzzahlung bezog sich auf die MFM-Sätze. Da nie dargelegt worden war, dass der Fotograf des Bildes Berufsfotograf sei, könne der Verband sich nicht auf diese Sätze beziehen.

Kurz nach der Verkündung des Urteils legte der VSGE Berufung ein. Am 22. Oktober 2019 hat das Oberlandesgericht Frankfurt nun diese Berufung zurückgewiesen. "Damit sind die dubiosen Geschäftsmodelle eines im wahrsten Sinne des Wortes Abmahnvereins ein für alle Mal vom Tisch", kommentiert Dr. Aljoscha Kreß, politischer Geschäftsführer der PIRATEN Hessens. "Uns geht es nicht darum, einen Urheber um seine Reputation zu prellen oder provokant zu raubmordkopieren. Das Urheberrecht darf prinzipiell nicht als Rechtfertigung für massenhafte Abmahnungen missbraucht werden, um dadurch einen neuen Einkommensstrom für einen zum Beispiel als Interessenverband getarnter Industriezweig zu generieren", so Kreß weiter.

Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)

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